Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 769; BGB § 1578; BGB § 1577 Abs. 2
Unterhaltsrechtliche Auswirkungen der Übernahme des Miteigentumsanteils des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten - Einbeziehung des Arbeitslosengeldes aus überobligationsmäßiger Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf der Grundlage überobligationsmäßiger Berufstätigkeit; Anrechnung von Zinseinkünften aus einem fiktiven Veräußerungserlös nach Übertragung des Miteigentumsanteils an einer gemeinsamen Ehewohnung im Rahmen der Unterhaltsberechnung; ...
Verfahrensgang
- AG Baden-Baden, 16.08.2002 - 2 F 465/01
- OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 859
- FamRZ 2004, 1209
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01
Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03
Es hat deshalb die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt und ist auf Bedarfsebene, in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Senats, nicht zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 2003, 518 ff).Will man denjenigen, der einer unzumutbaren Tätigkeit nachgeht nicht schlechter stellen, als denjenigen, der einer zumutbaren Tätigkeit nachgeht und dessen Einkünfte nach der Differenzmethode behandelt werden, darf gemäß § 1577 Abs. 2 BGB höchstens die Hälfte der Einkünfte angerechnet werden (Gutdeutsch, FamRZ 2003, 1002 (1003)).
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03
Erzielt der Unterhaltsberechtigte Einkünfte, die die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt haben und deshalb lediglich auf den Quotenunterhalt anzurechnen sind, führt dies zu einer Entlastung des Unterhaltspflichtigen, die es ihm ermöglicht, in Höhe des auf den Bedarf anzurechnenden Betrages Vorsorgeunterhalt zu leisten, ohne dass der Halbteilungsgrundsatz zu seinen Lasten verletzt wird (BGH, FamRZ 1999, 372 ff.; Wendl/Staudigl/Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5.Aufl., § 4/484). - BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2001, 1693 f.) fiktives Einkommen aufgrund der Versorgung eines neuen Partners im Wege der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzustellen ist und damit auch den Bedarf der Unterhaltsberechtigten erhöhen würde.
- BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93
Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03
Für eine Reduzierung des Quotenunterhaltes ist deshalb kein Raum (BGH, FamRZ 1995, 343, 344). - OLG Köln, 18.09.2000 - 21 WF 161/00
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03
Der Senat hält vielmehr eine hälftige Anrechnung des Arbeitslosengeldes für angemessen ( für hälftige Anrechnung: OLG Köln, FamRZ 2001, 625; a.A. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1308 (1309); OLG Stuttgart FamRZ 1996, 415)). - OLG Stuttgart, 04.09.1995 - 16 WF 327/95
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf den Unterhaltsanspruch eines geschiedenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03
Der Senat hält vielmehr eine hälftige Anrechnung des Arbeitslosengeldes für angemessen ( für hälftige Anrechnung: OLG Köln, FamRZ 2001, 625; a.A. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1308 (1309); OLG Stuttgart FamRZ 1996, 415)). - OLG Hamburg, 10.04.1992 - 12 UF 58/91
Pflichten des Unterhaltsschuldners bei hohen Werbungskosten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2003 - 2 UF 107/03
Der Senat hält vielmehr eine hälftige Anrechnung des Arbeitslosengeldes für angemessen ( für hälftige Anrechnung: OLG Köln, FamRZ 2001, 625; a.A. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1308 (1309); OLG Stuttgart FamRZ 1996, 415)).
- BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02
Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des …
Mit Rücksicht darauf wird auch in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte und im Schrifttum die Ansicht vertreten, der Veräußernde dürfe nicht schlechter gestellt werden, als wenn das Familienheim an einen Dritten verkauft worden wäre (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2003, 510; OLG Karlsruhe NJW 2004, 859, 860; Gerhardt FamRZ 2003, 414, 415; ähnlich Büttner FF 2002, 31). - OLG Karlsruhe, 13.09.2005 - 16 (20) UF 76/05
Kindesunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und …
Soweit der Bundesgerichtshof in FamRZ 2002, 742 und FamRZ 2004, 24 und die oben zitierten Oberlandesgerichte eine Kostenersparnis beim Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft sehen (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 300) oder einen Synergieeffekt bei zusammenlebenden Paaren, bei denen eine Vielzahl von täglichen Bedürfnissen im Mehrpersonenhaushalt den gleichen oder einen nur geringfügig höheren finanziellen Aufwand verursachen wie im Einpersonenhaushalt (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 54) oder eine die allgemeinen Lebenshaltungskosten reduzierende Wirtschaftsgemeinschaft (OLG Köln OLGR 2004, 330) oder niedrige Wohnkosten und ersparte sonstige Lebenshaltungskosten durch das Zusammenleben mit einem Partner (OLG Hamm FamRZ 2003, 1210) oder die sich in einem Doppelhaushalt gegenüber einem Einzelhaushalt ergebenden Ersparnisse in der allgemeinen Lebenshaltung (OLG München FamRZ 2004, 485) oder die infolge gemeinsamer Haushaltsführung mit einer Ehefrau eintretende Ersparnis (BGH FamRZ 2004, 24; FamRZ 2002, 742; FamRZ 1998, 286, 288 unter billigender Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 1980, 916, 917), vermisst man eine Rechtfertigung dafür, warum der Unterhaltsschuldner einen solchen Vorteil (wenn es ihn nach der Lebenserfahrung überhaupt gibt; zweifelnd OLG Hamm, FamRZ 2003, 1214 soweit es um Ehegattenunterhalt geht, ist - bei der erforderlichen wertenden Betrachtung - ein solcher Vorteil in der Tat zu verneinen; mit ihm wird lediglich ein trennungsbedingter Mehrbedarf ausgeglichen; vergl. OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - FamRZ 2004, 1209), dem Unterhaltsgläubiger weitergeben muss. - OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 7 UF 107/05
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts
In der Vergangenheit hat der Senat solche Fälle behandelt, als wäre (fiktiv) eine Veräußerung an einen Dritten erfolgt (vgl. auch OLG Karlsruhe FuR 2004, 457, 458 ff. mit eingehender Begründung dieser Billigkeitsentscheidung). - OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 7 UF 141/05
Wohnvorteil, Altersvorsorgeunterhalt
Danach ergibt sich folgende Bewertung des Wohnvorteils: In der Vergangenheit hat der Senat die Fälle, in denen ein Ehepartner den Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Hausgrundstück nach Trennung überträgt, so behandelt, als wäre (fiktiv) eine Veräußerung an einen Dritten erfolgt (vgl. auch OLG Karlsruhe FuR 2004, 457, 458 f. mit eingehender Begründung dieser Billigkeitsentscheidung). - OLG Koblenz, 15.11.2004 - 13 UF 305/04
Trennungsunterhalt: Anrechnung des Wohnwerts bei Leerstand des Familienheims; …
Wenn diese Folge den Intentionen der Parteien entspricht, dann ist es auch nicht gerechtfertigt, fiktiv einen gleich hohen Betrag in die Bedarfsberechnung einzustellen (so aber OLG Karlsruhe, NJW 2004, 859).